Leistungsbewertung

Notendefinition NRW

(1) Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht. (2) Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
(3) Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht. (4) Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
(5) Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. (6) Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Bewertung des kontinuierlichen Handelns von Schülerinnen und Schülern

Was wird bewertet?

  • mündliche Beiträge
  • Bearbeitung von Aufgaben
  • Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken und Diagrammen
  • Umgang mit Begriffen, Konzepten, Formeln und physikalischen Einheiten
  • Experimente: planen, durchführen, auswerten
  • Erstellen von Päsentationen, Plakaten oder anderen Produkten
  • Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit
  • Heftführung

Wie? (Kriterien)

  • sachliche Richtigkeit
  • Passung zum Lerninhalt
  • Grad der Selbstständigkeit
  • Grad der Komplexität
  • Klarheit der Gedankenführung
  • Kontinuität
Noch was?
  • kurze schriftliche Überprüfungen möglich, in der Regel angekündigt
  • Einsammeln des Hefts möglich
  • freiwillige Referate sind grundsätzlich jederzeit möglich, nicht mehr jedoch in den lezten 14 Tagen vor Festlegung der Halbjahresnoten